Andrea Hannemann und Nico Hannemann sowie das gesamte Team der Steuerberaterkanzlei Hannemann werden Ihnen in der aktuellen Krisensituation weiterhin als Ansprechpartner zur Seite stehen und Sie unterstützen. Wir behalten einen kühlen Kopf und sind umfassend informiert über Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen durch die Corona-Krise.
Schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen und nehmen Sie von persönlichen Vor-Ort-Terminen in unserer Kanzlei Abstand. Die Steuerkanzlei Hannemann folgt den Empfehlungen der Bundesregierung und wird bis zum 20. April 2020 keine persönlichen Termine / Treffen mit dem Kanzleiteam anbieten. Wir reduzieren unsere persönlichen Treffen mit unseren Mandanten und Mandantinnen, um Ihnen jeden (unnötigen) Weg zu ersparen und um das Team der Steuerkanzlei vor einer möglichen Ansteckung zu schützen und zu entlasten. Denn derzeit arbeitet die Hälfte des Kanzleiteams im Homeoffice.
Wie gewohnt sind wir in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr telefonisch erreichbar. Per Email erreichen Sie uns rund um die Uhr. Auf Wunsch können wir auch per Videokonferenz miteinander sprechen.
Jetzt ist die Zeit, die Kommunikation telefonisch und den Austausch von Belegen per Email oder mit DATEV Unternehmen online zu tätigen. Wir appellieren insbesondere an unsere Unternehmer*innen ohne digitalisierte Buchhaltung, die Krise als Chance zu begreifen und den Belegaustausch mit uns vollständig zu digitalisieren. Scannen Sie Ihre Belege mit Ihrem Smartphone oder Tablet und hinterlegen Sie diese in Ihrem "persönlichen (digitalen) Briefkasten" bei DATEV Unternehmen online – der Plattform für den digitalen und vor allem sicheren Austausch von Belegen und Dokumenten mit uns. Gerne richten wir für Sie Ihren persönlichen Account bei DATEV Unternehmen online ein.
Sie können uns auch einfach per Email Ihre gescannten Belege und Dokumente zukommen lassen. Bereits mit einfachen Programmen (Apps) wie zum Beispiel Scanbot oder Tiny Scanner, welche Sie unkompliziert auf Ihrem Smartphone oder Tablet installieren, können Sie Ihre Belege scannen und uns diese als digitalen Beleg per Email senden. Gerne unterstützen wir Sie rund um das Thema Belegdigitalisierung. Sprechen Sie uns an!
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Belegdigitalisierung, DATEV Unternehmen online, DATEV Freizeichnung online, digitale Buchhaltung sowie die digitale Steuererklärung finden Sie hier.
Sollten Sie dennoch Ihre Belege in Papierform bei uns abgeben wollen, so nutzen Sie bitte unseren Briefkasten. Dieser wird täglich geleert. Ihre Papierbelege schicken wir auf Wunsch per Post zurück.
Die Bundesregierung wird bis Anfang April neue gesetzliche Regelungen zur Kurzarbeit schaffen, um Unternehmen zu entlasten und Beschäftigte vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen. Wenn Ihre Beschäftigten durch die aktuelle Krisensituation verkürzt arbeiten müssen, um zum Beispiel die Kinderbetreuung Zuhause zu übernehmen. Oder wenn Ihr Betrieb/ Unternehmen mit einer schlechten Auftragslage zu kämpfen hat oder gar von einer Schließung betroffen ist, so haben Sie die Möglichkeit für Ihre Beschäftigten Kurzarbeit zu beantragen.
Als Arbeitgeber können Sie sich die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstatten lassen. Und auch weitere erleichternde Regelungen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind bereits in Kraft getreten um Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Krisensituation in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, zu stabilisieren und Entlassungen zu verhindern. Rückwirkend zum 1. März 2020 kann das "erleichternde Kurzarbeitergeld" gezahlt werden. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer aktuellen Situation und leisten Hilfestellung bei der Antragstellung.
Im Überblick:
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen sowie zur Senkung von Steuervorauszahlungen gegeben. Zudem werden im Bereich der Vollstreckung einzelne Maßnahmen angepasst.
Im Einzelnen:
KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit –
gelockerte Bedingungen
Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und den ERP- Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.
Erleichterung von Konsortialfinanzierungen für größere Unternehmen
Für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser "KfW Kredit für Wachstum" wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70 % erhöht (bisher 50 %). Hierdurch wird der Zugang für größere Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.
Sonderprogramme der KfW
Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Dies wird ermöglicht durch die
krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz. Es werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Darüber hinaus sollen für diese Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden.
Exportkreditgarantien sichern Exporteuren krisenbedingte Forderungsausfälle
Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit, die ausreicht, um eine ernste Situation, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanzkrise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente haben sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 verfügbaren Mittel reichen aus für eine vergleichbare Steigerung des Fördervolumens. Dieses wird flankiert durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei zusätzlichem Bedarf für eine Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau | KfW-Bank
Wirtschaftsförderung Brandenburg | WFBB
Fragebogen der WFBB für eine Unterstützungsanfrage „Corona“
Bundesfinanzministerium
FAQ-Liste rund um das Thema Corona
Bundessteuerberaterkammer
FAQ-Katalog zur Corona-Krise |
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
www.dihk.de/coronakrise |
Wir aktualisieren unsere Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung regelmäßig. Bleiben auch Sie auf dem Laufenden und schauen Sie auf unserer Website vorbei oder lesen Sie aufmerksam unsere Newsletter.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute.
Bleiben Sie gesund! Wir setzen alles daran, dass wir gesund und arbeitsfähig bleiben.
Ihr Team der Steuerberaterkanzlei Hannemann PartG mbB